IGEL - Individuelle Gesundheitsleistungen
Die gesetzliche Krankenkasse bietet einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewährt sie keine Rundum-Versorgung. Wie in anderen Versicherungsbereichen gibt es auch im Gesundheitswesen die Spannweite von der Pflichtversicherung bis zum
“Rundum - sorglos - Paket”.
Am 01.07.1997 sind vom Gesetzgeber sogenannte Praxisbudgets und Medikamentenbudgets eingeführt worden. Dies gilt nur für die gesetzlichen Krankenkassen.
Praxisbudgets bedeuten: ein bestimmter Wert an Untersuchungen gemittelt pro Patient wird von den Kassen erstattet. Darüber hinausgehende Untersuchungen werden nicht mehr honoriert.
Medikamentenbudgets bedeuten: ein bestimmter Wert an Arzneien und Heilmitteln gemittelt pro Patient wird von den Kassen bezahlt. Wenn das arztbezogene Kontingent überschritten wird, können die Krankenkassen vom Arzt verlangen, dass dieser den darüber hinausgehenden Anteil aus eigener Tasche zahlt.
Außerdem ist am 01.01.1999 das sogenannte Vorschaltgesetz in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass deutlich weniger Mittel für gesundheitliche Leistungen zur Verfügung stehen.
Nach der Einführung der Gesundheitsreform vom 01.01.2004 wurden weitere medizinische Leistungen begrenzt und einige Medikamente z.B. pflanzliche Präparate aus der Erstattungsliste der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.
Aufgrund dessen sind zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, sondern in die sogenannte IGEL-Liste (Individuelle Gesundheitsleistungen) ausgegliedert.
Beispiele für solche IGEL - Angebote sind:
- Komplette Krebsvorsorge des Mannes
- Erweiterte urologische Krebsvorsorge für die Frau
- Potenzverbesserung beim Mann
- Behandlung der symptomatischen Wechseljahre des Mannes (hormonelle Störung beim Mann im Alter)
- Sterilisations-Operation des Mannes
- Unterspritzung der Blase und der Prostata mit Botox
- Prophylaktische Impfung gegen Blasenentzündung und Harnwegsinfektionen
- Verstärkung des Immunsystems durch Vitamine und Mineralien
- Fruchtbarkeits-Check für Männer
- Diverse „Check up“ - Ultraschalluntersuchungen
- Verschiedene Laboruntersuchungen auf Wunsch
Diese Leistungen dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Wir dürfen diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte (Krankenschein) erbringen bzw. verordnen.
Hintergrund dieser Einschränkungen ist der Paragraph 12, Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V:
“Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Ein Beispiel für eine IGEL-Leistung ist die sog. erweiterte (komplette) Krebsvorsorge für den Mann.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattete Vorsorgeuntersuchung ist seit 1971 unverändert und enthält:
- Anamnese: Fragen nach dem Wasserlassen und Stuhlgang
- Untersuchung der äußeren Genitalien und der Haut
- Tastuntersuchung von Darm und Prostata vom After her
- Schnelltest Stuhl ab dem 50. Lebensjahr, ggf. alle 10 Jahre ab dem 55. Lebensjahr Darmspiegelung (Koloskopie)
- Blutdruckmessung
Im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge (Chipkarte) ist
- keine Urinuntersuchung
- keine Blutentnahme
- keine Ultraschalluntersuchung vorgesehen!
Folgende Untersuchungen sind zur Erweiterung ggf. zur Vervollständigung der gesetzlichen Krebsvorsorge vom Berufsverband der Deutschen Urologen empfohlen:
- Mit der Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) im Blut ist eine Entdeckung des Prostatakrebses oft schon Jahre vor dem Nachweis durch Abtasten möglich.
- Spezielle Untersuchungen des Urins lassen Entzündungen und Tumore der Harnorgane erkennen (Urinzytologie).
- Eine spezielle Ultraschalluntersuchung über den After, der sogenannte transrektale Ultraschall (TRUS), ermöglicht eine Diagnose entzündlicher ggf. tumoröser Veränderungen der Prostata und anderer Beckenorgane.
- Durch die Ultraschalluntersuchung der Hoden, der Nieren, der Harnblase und der weiteren Bauchorgane kann man gut- und bösartige Erkrankungen an diesen Organen nachweisen.
Durch die erweiterte komplette Krebsvorsorge möchten wir Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte Vorsorge und Behandlung nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen anbieten, um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu verschaffen.
Wenn Sie solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privat- Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sollten Erkrankungen im Rahmen der IGEL-Leistungen festgestellt werden, dürfen wir diese weiterhin auf Chipkarte behandeln.