Sprechstunde:

Mo 8-12 und 15-18 Uhr

Di 8-12 und 15-18 Uhr

Mi 8-12 Uhr

Do 8-12 und 15-18 Uhr

Fr 8-12 Uhr

Kontakt:

Hagener Str. 310

44229 Dortmund

Tel.: 0231-336257

Fax.: 0231-357047

 

Sprechstunde

Wir führen unsere Praxis als Terminpraxis, um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen. Vereinbaren Sie daher bitte - am besten während der Sprechstunden - einen für Sie günstigen Termin. Bei der Terminvergabe kommen wir Ihren Wünschen gern entgegen.
Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, so sagen Sie ihn bitte vorher ab.
Notfallpatienten mit akuten Beschwerden werden selbstverständlich auch ohne Termin behandelt.

 

Sprechstundenzeiten


 

Zusätzliche individuelle privatärztliche Sprechstunden können außerhalb der offiziellen Sprechzeiten (z.B. spät abends oder am Wochenende) vereinbart werden. Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden sie sich bei dringenden Notfällen an den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 116117 oder besuchen Sie eine Urologische Klinik in Ihrer Nähe z.B. im Josefs Hospital DO-Hörde, Knappschaftskrankenhaus DO-Brackel oder Klinikum Dortmund Nord.

 

Wie kann man sich auf den Arztbesuch sinnvoll vorbereiten?

Wenn Sie einen Arzt zum ersten Mal aufsuchen, dann sollten Sie darauf vorbereitet sein, nicht nur über Ihre aktuellen Beschwerden, sondern auch über andere Dinge, die für Ihre Gesundheit möglicherweise eine Rolle spielen, Ausku nft geben zu können. Wenn Sie schriftliche Befunde haben, bringen Sie diese bitte mit.
Hierzu gehören insbesondere:
  • Befunde über andere Krankheiten, die jetzt oder früher einmal bestanden haben, auch wenn sie mit den jetzigen Beschwerden vielleicht nichts zu tun haben.
  • Befunde über durchgeführte Operationen, Art und Zeitpunkt.
  • Allergiebescheinigungen (Allergiepass), insbesondere über Allergien gegenüber Medikamenten (z.B. Antibiotika) oder gegenüber Kontrastmittel.
  • Medikamentenliste über Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen oder gelegentlich brauchen.
  • Ergebnisse von Untersuchungen, die in letzter Zeit bei anderen Ärzten oder im Krankenhaus durchgeführt wurden (Labor, Röntgen oder weitere Facharztuntersuchungen).

 

Chipkarte

Wenn Sie uns besuchen, so denken Sie bitte daran, dass wir von Ihnen - sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - in jedem Quartal einmal die Krankenkassenkarte (Chipkarte) benötigen. Auch wenn Sie den Überweisungsschein eines anderen Arztes vorlegen, ist das Einlesen der Chipkarte hilfreich, weil die Personalien und die Versicherungsdaten auf diese Weise schnell und fehlerfrei erfasst werden. Ohne diese Karte bzw. einen Überweisungsschein dürfen keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht und auch keine Kassenrezepte ausgestellt werden.
Falls Sie Ihre Chipkarte zunächst nicht vorlegen können, holen Sie dies bitte möglichst bald nach. Anderenfalls wären wir gezwungen, Ihnen für die erbrachten Leistungen eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszustellen.
Inzwischen haben auch viele private Krankenversicherungen Chipkarten an ihre Mitglieder ausgegeben. Aus den anfangs genannten Gründen sind wir auch unseren Privatpatienten für die Vorlage dieser Karte im Rahmen der Erstanmeldung dankbar.